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Über uns: Anliegen

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unser Leitbild

Das Netzwerk5072 verfolgt die nachstehenden Ziele:
 

  • Förderung der demokratischen Werte und Rechte sowie der politischen Freiheit.

  • Förderung der Meinungsbildung durch transparente, sachliche und ehrliche Kommunikation.

  • Einbringen und vertreten von Anliegen an die Behörden.

  • Unterstützung des politischen Engagements seiner Mitglieder.

  • Förderung des Informationsflusses und Austauschs innerhalb der Gemeinde.

  • Förderung des sozialen Verantwortungsbewusstseins ausserhalb der gesetzlichen Notwendigkeiten durch Hilfestellungen.

  • Unterstützung von Projekten, welche das Dorfleben fördern.

  • Aktive Teilnahme am Dorfleben.
     

Netzwerk5072 – Zusammenarbeit:
 

  • Das Netzwerk5072 steht offen für alle EinwohnerInnen von Oeschgen aus allen Bevölkerungsschichten und jeden Alters.

  • Das Netzwerk5072 hat Statuten. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und bringen ihr Wissen und Können aus Beruf oder Behördentätigkeit als Erfahrungswerte aktiv zu den anstehenden Geschäften ein.

  • Die anfallenden Arbeiten, Abklärungen, etc., werden den Mitgliedern aufgrund ihres fachlichen Wissens, Könnens und ihrer Erfahrung übertragen.

  • Basis der Zusammenarbeit sind gegenseitige Achtung, Toleranz und Unterstützung.

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unsere statuten

Über uns: Anliegen

I. Name und Sitz

Art. 1

Unter dem Namen «Netzwerk5072» besteht ein Verein, im Sinne von Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Oeschgen.
 

II. Ziel und Zweck 

Art. 2

Wahrung der demokratischen Werte und Rechte sowie der politischen Freiheit.

Förderung der politischen Meinungsbildung durch eine transparente, sachliche und ehrliche Kommunikation.

Förderung des Informationsflusses und Austauschs innerhalb der Gemeinde.

Einbringen und vertreten von Anliegen an die Behörden.

Unterstützung des politischen Engagements seiner Mitglieder.

Förderung des sozialen Verantwortungsbewusstseins ausserhalb der gesetzlichen Notwendigkeiten durch Hilfestellungen.

Unterstützung von Projekten, welche das Dorfleben fördern.

Aktive Teilnahme am Dorfleben.

III. Mitgliedschaft

Art. 3

Mitglieder von Netzwerk5072 können natürliche Personen mit Wohnsitz in Oeschgen werden, welche Statuten und Leitbild von Netzwerk5072 anerkennen und zu fördern bereit sind. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung mit Mehrheitsbeschluss.

Art. 4

Über die Höhe der Jahresbeiträge entscheidet die Generalversammlung.


 

Art. 5

Die Mitgliedschaft erlischt durch

a) Austritt, schriftlich an das Vereinspräsidium zu richten (per GV, der anteilsmässige Jahresbeitrag ab Austritt wird einbehalten)

b) Ausschluss, zum Beispiel bei grobem Verstoss gegen die Vereinsinteressen (Mehrheitsbeschluss durch die Generalversammlung)

c) Todesfall

  

IV. Organe

Art. 6

Die Organe von Netzwerk5072 sind

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsrevisoren

  

V. Generalversammlung

Art. 7

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 20 Tagen schriftlich oder elektronisch durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden. Anträge an die Generalversammlung sind spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich an das Präsidium zu richten.

Art. 8

Die Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung sind folgende:

a) Abnahme des Jahresberichtes

b) Abnahme der Jahresrechnung

c) Festsetzung des Jahresbudgets und der Jahresbeiträge

d) Wahlen

e) Festlegung Jahresprogramm

f) Behandlung von Anträgen

g) Änderung der Statuten

h) Auflösung von Netzwerk5072


 

Art. 9

Beschlüsse an der Generalversammlung werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. Bei Nichteinigkeit des Co-Präsidiums bei Stichentscheiden entscheidet das Los.

VI. Vorstand

Art. 10

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die ordentliche Generalversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von einem Jahr. Seine Mitglieder sind nach Ablauf der Amtszeit sofort wieder wählbar. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er wird einberufen auf Antrag des Präsidiums oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtszeit aus, ergänzt sich der Vorstand von selbst. Diese Wahlen sind an der nächsten Generalversammlung zu bestätigen.

Art. 11

Der Vorstand konstituiert sich selbst und bestimmt ein Mitglied zur Vorstandspräsidentin / zum Vorstandspräsidenten. Dabei ist auch die Bildung eines Co-Präsidiums möglich.


 

Art. 12

Der Vorstand vertritt das Netzwerk5072 nach aussen.

VII. Rechnungsrevisoren

Art. 13

Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung schriftlichen Bericht.


 

VIII. Das Vereinsvermögen

Art. 14

Das Vermögen von Netzwerk5072 bildet sich aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, aus Überschüssen der Jahresrechnung, aus allfälligen Schenkungen, aus Zuwendungen, Veranstaltungsbeiträgen und Vermächtnissen.


 

Art. 15

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor der allfälligen Auflösung von Netzwerk5072 erlischt, haben keinen Anspruch auf das Vermögen von Netzwerk5072.

  

IX. Statutenänderung und Auflösung

Art. 16

Für eine Statutenänderung ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der an der Generalversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflösung von Netzwerk5072 bestimmt die Generalversammlung über die Aufteilung des Liquidationserlöses.

Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Gründungsversammlung genehmigt.

Oeschgen, 21. Mai 2021

Co-Präsidium                                                    

Christian Lauber & Marco Arnold

Vereinsvorstand

Jasmin Reimann, Christian Lauber, Mike Bircher, Marco Arnold

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